Barrierefreiheitserklärung
Stand 08|2025
Geltungsbereich
Wir als KOTTAS PHARMA GmbH sind bemüht, unsere Websites im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), idgF, zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Website https://shop.kottas.at/.
Hinweis: Nähere Informationen findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand der Vereinbarungen mit den Anforderungen
Die Website befindet sich derzeit im laufenden Optimierungsprozess. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu beseitigen. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie des geltenden europäischen Standards EN 301 549 bestmöglich zu erfüllen. Aktuell ist die Website teilweise barrierefrei.
Um auch Nutzerinnen und Nutzern mit Seheinschränkungen einen gleichwertigen Zugang zu unserem Angebot zu ermöglichen, bieten wir die folgenden barrierefreien Kontaktmöglichkeiten an:
- Telefonische Bestellung und persönliche Produktberatung durch unsere fachlich geschulten Mitarbeiterinnen im KOTTAS Kräuterhaus unter +43 1 533 9532 (Montag – Freitag: 08:30–18:00, Samstag: 09:00–12:30)
- Produktanfragen und Bestellmöglichkeit per E-Mail an
(Du erhältst werktags innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung von uns!)
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bestrebt, unser digitales Angebot für alle Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von individuellen Einschränkungen laufend zu verbessern und etwaige Barrieren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben abzubauen. Solltest du bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktiere uns gerne per E-Mail unter . So können wir rasch reagieren und gemeinsam eine Lösung finden.
Kontakt:
KOTTAS PHARMA GmbH
Eitnergasse 8
1230 Wien
Telefon +43 1 533 9532
Fax +43 1 53121-40
Durchsetzungsverfahren
Sollte es trotz unseres Bemühens nicht gelingen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden, hast du gemäß § 15 WZG die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden. Gemäß BaFG ist das Sozialministeriumsservice im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dafür zuständig.
Wir setzen jedoch alles daran, etwaige Barrieren rasch zu beheben und gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und unkomplizierte Lösung zu finden – in der Hoffnung, dass eine formelle Beschwerde nicht notwendig wird.